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   RG, 17.09.1925 - III 232/25   

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RG, 17.09.1925 - III 232/25 (https://dejure.org/1925,612)
RG, Entscheidung vom 17.09.1925 - III 232/25 (https://dejure.org/1925,612)
RG, Entscheidung vom 17. September 1925 - III 232/25 (https://dejure.org/1925,612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Trifft, wenn bei der ohne Besitz des erforderlichen Führerscheins unternommenen Führung eines Kraftwagens vom Führer durch Außerachtlassen polizeilicher Fahrvorschriften fahrlässig der Tod eines Menschen verursacht wird, die fahrlässige Tötung mit dem Vergehen gegen § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 317
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

    Die Aufhebung der Sache mußte sich zwangsläufig auch auf die Verurteilung wegen Betruges erstrecken, da die Strafkammer zwischen beiden Delikten Tateinheit angenommen hat (vgl. RGSt. 59, 317; BGHSt 6, 229 f; BGHSt 21, 256, 258).
  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

    Bei der Zugrundelegung von Tateinheit ist die Beschränkung unwirksam; das Rechtsmittel erfaßt in diesem Falle das gesamte erstinstanzliche Urteil (RGSt 59, 317, 318; BGHSt 6, 229, 230 und BGHSt 21, 256, 258; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 327 Anm. 1 und 2).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 183/54

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung wird zwar regelmässig Tateinheit angenommen, wenn der ohne Führerschein fahrende Kraftfahrer bei dieser Fahrt eine weitere Straftat begeht (RGSt 59, 317; BGH VRS 4, 133).
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
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  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Liegt in einem solchen Falle nach Auffassung des Rechtsmittelgerichts Tateinheit vor, so ist eine im Rahmen des Schuldspruchs erklärte Rechtsmittelbeschränkung unwirksam (RGSt 58, 31; 59, 317; BGHSt 6, 229; 21, 256; BGH NStZ 1984, 566 ; Bay0bLGSt 1954, 38 [42]; OLG Braunschweig NJW 1954, 45).
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 402/54

    Rechtsmittel

    Die Beschränkung des Rechtsmittels ist unwirksam, weil das angefochtene Urteil, wie unter 3) dargelegt wird, irrigerweise Tatmehrheit zwischen dem Vergehen gegen § 24 StVG und den übrigen, dem Angeklagten zur Last gelegten Vergehen angenommen hat (RGSt 59, 317, BGHSt 6, 229, 230 [BGH 15.06.1954 - 4 StR 310/54], BGH 3 StR 994/51 vom 23. Oktober 1952).

    Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzugehen der Senat keinen Anlass sieht, steht das fortgesetzte Vergehen des Führens eines Kraftfahrzeuge ohne Führerschein zu anderen Verkehrsstraftaten, die der Täter bei der Benutzung des Kraftfahrzeugs begangen hat, im Verhältnis der Tateinheit (§ 73 StGB), nicht dem der Tatmehrheit (RGSt 59, 317; BGH VRS 4 S 133; BGH 3 StR 994/51 vom 23. Oktober 1952 BayObLG in VRS 5 S 129).

  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

    Daran könnte auch der Umstand nichts ändern, daß das Amtsgericht Tatmehrheit angenommen hat (RGSt 59, 317).
  • BGH, 26.04.1963 - 4 StR 84/63

    Verletzung gerichtlicher Sachaufklärungspflichten - Verstöße im Straßenverkehr

    Demgemäß hat auch schon das Reichsgericht tateinheitliches Zusammentreffen von Straftaten des allgemeinen Strafrechts (fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung) mit den Vergehenstatbeständen des Straßenverkehrsgesetzes (HGSt 59, 317, 319; JW 1931, 3370) wie auch mit Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften, die als Übertretungen gemäß § 21 StVG strafbar sind, anerkannt (RGSt 59, 317, 319; JW 1925, 487; VerkRdsch 1925, 811; 1926, 524).
  • BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68

    Begehung eines fortgesetzten Betruges - Vorliegen einer natürlichen

    Eine "natürliche Handlungseinheit" liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, zeitlich und räumlich dicht beieinander liegender, strafrechtlich erheblicher Betätigungen, die aus einem einheitlichen Willensentschluß entspringen, ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters an sich (objektiv) auch für einen Dritten bei unbefangener Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (RGSt 58, 113; 59, 317; BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; BGH GA 66, 208).
  • BGH, 16.11.1954 - 2 StR 221/54

    Rechtsmittel

    Eine natürliche Handlungseinheit ist anzunehmen, wenn mehrere gleichartige körperliche Betätigungen räumlich und zeitlich in so engem Zusammenhange miteinander stehen, dass sie der natürlichen Betrachtung als Einheit erscheinen Zeitlich ist dieser Zusammenhang nur dann so eng, wenn die einzelnen Handlungen unmittelbar aufeinander folgen (RGSt 58, 113/116; 59, 317; 72, 193/195; 74, 375; 76, 140/143; BGHSt 4, 217).
  • BGH, 04.08.1955 - 4 StR 263/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1960 - 5 StR 75/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 08.12.1959 - 2 StR 512/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 878/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.01.1952 - 3 StR 544/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1951 - 2 StR 370/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 320/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 547/59

    Rechtsmittel

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